Personenrecht

Beschreibung

Die Vorlesung behandelt im ersten Teil das Recht der natürlichen Personen (Art. 11-51 ZGB). Im Vordergrund stehen die Bestimmungen über die Handlungsfähigkeit (Art. 12-19d ZGB) und der Schutz der Persönlichkeit (Art. 27-30a ZGB, mit Einschluss des Datenschutzgesetzes).
Der zweite Teil der Vorlesung dient der Vermittlung der allgemeinen Bestimmungen über die juristischen Personen (Art. 52-59 ZGB) sowie des Rechts der Vereine (Art. 60-79 ZGB) und der Stiftungen (Art. 80-89a ZGB).
Im Rahmen der gesamten Vorlesung werden wichtige Gerichtsentscheidungen zum Personenrecht diskutiert und Fallbeispiele zur Veranschaulichung gelöst.

Zielpublikum

Studierende des dritten Semesters.

Literatur

Sibylle Hofer, Personenrecht, Basel 2019

Zur Vorlesung gibt es ein Skript. Dieses wird auf ILIAS bereitgestellt werden.